Gesetzgebung zum Fahren mit dem Golfwagen in den Niederlanden

Alle Golfwagen-Fahrzeuge müssen national und/oder europäisch zugelassen sein. Golfwagen für Golf sind nicht auf der öffentlichen Straße zugelassen, auch nicht in Belgien. All unsere elektrischen Fahrzeuge sind in den Niederlanden geprüft und besitzen ein niederländisches Kennzeichen des Reichsdienst für Straßenverkehr und sind versichert. Jeder Golfwagen muss ein Certificate of Conformity oder eine nationale Zulassung besitzen.

Ein ‘Invest-Mobile’ Golfwagen, der auf der öffentlichen Straße fährt, hat eine Leistung von 2,2 kW (23 bis 30 km/h) und ein LSV Low Speed Vehicle mit niederländischem Kennzeichen hat eine Leistung von 3,3 kW (40 bis 45 km/h. Der Fahrer eines Flüsterwagens mit Autozulassung muss also einen Autoführerschein besitzen. Golfwagen werden deshalb an Personen über 23 Jahren mit einem Autoführerschein verkauft/vermietet, ungeachtet der Tatsache, dass die Geschwindigkeit nur zwischen 23 und 30 km/h ist.
Diese ‘europäische Gesetzgebung’ wird in Absprache mit verschiedenen Polizeieinheiten pro Land festgelegt. Das langsame Fahren auf der öffentlichen Straße und in den Dorfkernen kommt allen zugute. Einige Dorfkerne legen sogar Parkplätze für diese elektrischen Wagen an. Diese Parkplätze sind unter der Bezeichnung “Park-Drive” bekannt. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten also alle Regeln, die für Autos gelten: Der Fahrer muss keinen Helm, aber einen Sicherheitsgurt tragen.

Der Fahrer des Golfwagens, Low Speed Vehicles muss sich wie ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs verhalten und fährt also auf dem rechten Fahrstreifen (nicht auf Radwegen oder der Fahrradspur), es sei denn die lokalen Polizeivorschriften legen etwas anderes fest. Auch ist das Fahren mit einem elektrischen Golfwagen auf der Autobahn und Schnellstraßen untersagt. Die maximale Anzahl Personen pro Fahrzeug ist gesetzlich auf 4 festgelegt. Kleine Kinder sitzen im Fonds in einem Kindersitz und ein Gurt ist Pflicht.